INSPEKTION
Wer den Wert seines Autos erhalten will, achtet auf die Einhaltung der Termine bzgl. einer Inspektion nach Herstellervorgaben. Beim Thema „Herstellergarantie“ ist dies ein ganz wichtiger Punkt.
Der Großteil der Autofahrerinnen und Autofahrer ist im Glauben, dass ihr Fahrzeug bei einer markenzugehörigen Werkstatt gewartet werden muss, damit die Herstellergarantie nicht erlischt.
Dies ist heutzutage nicht mehr der Fall. In der sogenannten Gruppen-Freistellungsverordnung 461/2010 (GVO) ist festgelegt, dass alle qualifizierten Werkstätten diese Arbeiten übernehmen dürfen – bei vollem Erhalt der Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers.
Als qualifizierte freie Mehrmarkenwerkstatt besitzen wir spezifische Wartungspläne für alle Automarken; dies sogar tagesaktuell nach Herstellervorgaben.
Inspektion | Preis auf Anfrage |
inkl. kostenloser Eingangsmessung Achsgeometrie |